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IV-Taggeld während der Massnahmen des Bundes zur Eindämmung von Corona

23.03.2020

Die Taggelder der Invalidenversicherung im Zusammenhang mit Eingliederungsmassnahmen werden weiter ausbezahlt. Dies unabhängig davon, ob die Eingliederungsinstitution wegen Corona geschlossen wurde, die versicherte Person erkrankt oder verunfallt ist oder als Vorsichtsmassnahme zu Hause bleibt.

Um die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, hat der Bundesrat an einer Sitzung vom 13. März 2020 weitere Massnahmen beschlossen. Da berufliche Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung aufgrund der ausserordentlichen Lage teilweise nicht mehr durchgeführt werden können, gelten per 16. März 2020 in Bezug auf die Taggeldzahlungen die nachstehenden Regelungen:

  • Den versicherten Personen wird das Taggeld für die bereits zugesprochene oder noch nicht zugesprochene berufliche Eingliederungsmassnahme weiter ausgerichtet.
  • Auf die An- und Abwesenheitskontrolle wird während der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verzichtet. Das heisst, dass keine Taggeldbescheinigungen an die Eingliederungsstellen versendet werden.
  • Bei Unterbrüchen wird bis auf weiteres auf die Absenzenkontrolle verzichtet. Es wird kein Arztzeugnis und kein Unfallprotokoll angefordert.

Diese Regelungen gelten für die Dauer der ausserordentlichen Lage.

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.

 

 

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