Wir stellen uns vor
AHV Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) sowie der Verband Schweizerischer Holding- und Finanzgesellschaften haben die Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe mit Inkrafttreten der AHV per 1. Januar 1948 errichtet. Als zusätzlicher Gründerverband fungiert ab 1. Januar 2016 der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz. Wir sind ein selbständiges Dienstleistungsunternehmen im Bereich der öffentlichen Sozialversicherung. Wir gewähren unseren Mitgliedern, Versicherten und Rentnern qualitativ hochstehende und umfassende Dienstleistungen und erbringen diese effizient und kostenbewusst. Sie stehen bei uns im Mittelpunkt. Wir beraten Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen freundlich, kompetent und umfassend. FAK Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) wurde am 26. November 2006 vom Volk angenommen. Aufgrund dieses Entscheides haben die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und der Verband Schweizerischer Holding- und Finanzgesellschaften (HV) am 10. April 2008 in Zürich die Familienausgleichskasse Banken gegründet, welche ihre Geschäftstätigkeit gleichzeitig mit der Einführung des neuen Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) per 1. Januar 2009 aufgenommen hat. Die Geschäftsführung wurde an die Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe übertragen.
Hauptaufgabe
AHV Die Hauptaufgabe der Ausgleichskasse Banken besteht einerseits im Bezug auf Beiträge für die AHV, die IV, die EO und die ALV. Andererseits obliegt ihr die Auszahlung von Geldleistungen der AHV, IV, EO und MSE. Im Laufe der Zeit wurden der Kasse weitere Aufgaben übertragen: FAK Die Hauptaufgabe der Familienausgleichskasse Banken besteht einerseits im Bezug der Beiträge für die Familienzulagen. Andererseits in der Ausrichtung der Familienzulagen an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Mitglieder der SBVg, der Mitglieder des Arbeitgeberverbandes der Banken sowie der Mitglieder des HV in der Schweiz gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen vom 24. März 2006. Die Familienausgleichskasse wird durch die Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Des Weiteren ist die Familienausgleichskasse Banken zuständig für den Bezug der Beiträge folgender Institutionen / Einrichtungen:
(ab 1. Januar 2010)
als übertragene Aufgabe gemäss Artikel 63, Absatz 4 AHVG geführt.
• Kanton Freiburg: Berufsbildungsfonds Familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen • Kanton Jura: Unterstützungsfonds für die Berufsausbildung • Kanton Neuenburg: Berufsbildungsfonds Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen • Kanton Waadt: Kindertagesstättenfonds Berufsbildungsfonds Ergänzungsleistungen für Familien und Leistungen der Überbrückungsrenten • Kanton Wallis: Familienfonds Berufsbildungsfonds • Kanton Zürich: Berufsbildungsfonds