Reform AHV 21
Die Schweizer Bevölkerung hat am 25. September 2022 die Reform über die Stabilisierung der AHV (AHV 21), welche per 1. Januar 2024 in Kraft tritt, angenommen. Die Bestimmungen werden schrittweise eingeführt. Bis zum 31. Dezember 2023 ändert sich nichts. Informationen zur Reform AHV 21 finden Sie beim Bundesamt für Sozialversicherung sowie im Merkblatt 31 Stabilisierung der AHV (AHV 21) - Was ändert?
Newsticker
20
DEC
Mitgliederinformation 215/2023
Informationen und Änderungen per 1. Januar 2024
12
DEC
30
NOV
Mitgliederinformation 214/2023
Informationen betreffend die Meldung der ausbezahlten Familienzulagen sowie die Abrechnung der Beiträge im insiteWeb für den Monat Dezember 2023
06
JAN